Beratung für Mediziner
30.09.2019 / Aktuelles

Jameda-Rechtskunde, Teil 93 (gefühlt): Gelöschte Positivbewertungen

Das Mediziner-Bewertungsportal Jameda ist ebenso mächtig wie umstritten – auch vor Gericht. Das Münchener Landgericht urteilte nun in einem besonders obskuren Fall.

Jeder Mediziner weiß, dass zeitliche Koinzidenz bzw. direkte Abfolge zweier Phänomene nicht unbedingt auf einen kausalen Zusammenhang schließen lässt. Auffällig war es aber schon, was einem Arzt widerfuhr, nachdem er seinen kostenpflichtigen Premium-Account („Gold“) beim Bewertungsportal Jameda gekündigt hatte: Auf einen Schlag waren zehn Positivbewertungen verschwunden – angesichts von insgesamt 60 Bewertungen eine durchaus relevante Zahl. Jameda hatte sie, wie früher schon vereinzelt, gelöscht, nachdem ein internes Prüfverfahren Zweifel an der Authentizität der Bewertungen bestätigt hatte.

Möglich natürlich, dass diese hohe Zahl von Löschungen einfach zufällig kurz nach der Account-Kündigung auftrat. Der betroffene Mediziner wollte jedoch nicht recht daran glauben und zog vor Gericht. Vor dem Landgericht München erlitt er allerdings eine Schlappe: Die Richter verwiesen auf die eingangs zitierte Weisheit, wonach der zeitliche keinen kausalen Zusammenhang beweise.

Um eine Wiederveröffentlichung der Positivbewertungen durchzusetzen, hätte der Kläger die Zweifel an deren Authentizität ausräumen müssen, was ihm aber nicht gelang. Da er einen Rechtsverstoß behauptete, war er laut Gericht „darlegungs- und beweisbelastet“.

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