Beratung für Mediziner
20.12.2019 / Aktuelles

Juristische (Teil-)Schlappe für Jameda

Das bekannteste Ärzte-Bewertungsportal wurde vom OLG Köln zu Änderungen und zur Löschung von Profilen verdonnert. Präsentationsvorteile für zahlende Kunden können aber weiterhin gewährt werden.

Mit den Gerichtsurteilen zu Jameda, dem Platzhirsch unter den Ärzte-Bewertungsportalen, ließen sich mittlerweile schon Bücher füllen. Ein weiteres Kapitel lieferte das OLG Köln Mitte November. Es hatte über die Klage zweier Ärzte zu entscheiden, die zum einen ihre ohne ihr Einverständnis erstellten Profile löschen lassen wollten und zum anderen die subtile Bevorzugung zahlender „Premium-“ oder „Platinkunden“ kritisierten.

In weiten Teilen gaben die Richter ihnen recht. Jameda muss die beiden Profile löschen, da es sich nicht auf das Medienprivileg der DSGVO stützen kann, das eine eigene meinungsbildende Tätigkeit voraussetzt. Der Service von Jameda bestehe dagegen lediglich aus Informationsvermittlung.

„Verdeckte Vorteile“ unzulässig

Überdies darf Jameda seinen zahlenden Kunden zukünftig keine „verdeckten Vorteile“ mehr einräumen. Als solchen werteten die Richter etwa den (mittlerweile behobenen) Umstand, dass sich auf „Basis“-Profilen per Button „weitere Ärzte“ des jeweiligen Fachgebiets anzeigen ließen, auf „Premium“- oder „Platin“-Profilen dagegen nicht. Ebenso verhält es sich mit Fachbeiträgen anderer Ärzte, zu denen sich nur auf „Basis“-Profilen Verlinkungen finden. Weiterhin ist auch die hervorgehobene Darstellung der zahlenden Kunden in Auflistungen in den Augen der Richter eine unzulässige Bevorzugung.

Keine Einwände hat das OLG gegen die Option, auf den Profilen zahlender Ärzte detaillierter das Leistungsspektrum anzugeben als auf „Basis“-Profilen. Insofern kann Jameda einen juristischen Teilsieg feiern. Doch das rechtliche Tauziehen könnte in eine nächste Runde gehen, da das OLG Revision zugelassen hat.

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